
Das Wohnungseigentumsrecht findet seine Grundlage im so genannten Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Wohnungseigentümern untereinander, der Wohnungseigentümergemeinschaft und den Eigentümern gegenüber der Hausverwaltung.
Wir vertreten sowohl Wohnungseigentümer als auch Verwaltungen. Die häufigsten Fragen betreffen:
Wirksamkeit / Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Änderungen der Teilungsordnung (Teilungsgenehmigung)
bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
Nutzungsregelungen
Hausgeld-/Betriebskostenabrechnungen
Bestellung und Abberufung des Verwalters
Referat / Sachbearbeiter: RA Emrich