Startseite | Rechtsgebiete | Wohnungseigentums- recht

Die Anwälte:

Wolfgang Föhr

Rechtsanwalt
FA Familienrecht

Mano Hirschel

Rechtsanwalt

Rüdiger Emrich

Rechtsanwalt
FA Familienrecht

Ebru Murat

Rechtsanwältin

 

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht findet seine Grundlage im so genannten Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Wohnungseigentümern untereinander, der Wohnungseigentümergemeinschaft und den Eigentümern gegenüber der Hausverwaltung.

Wir vertreten sowohl Wohnungseigentümer als auch Verwaltungen. Die häufigsten Fragen betreffen:

Wirksamkeit / Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
Änderungen der Teilungsordnung (Teilungsgenehmigung)
bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
Nutzungsregelungen
Hausgeld-/Betriebskostenabrechnungen
Bestellung und Abberufung des Verwalters

Referat / Sachbearbeiter: RA Emrich