Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Zweit- oder Ferienwohnungen sind schenkungsteuerpflichtig

Die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ein Familienwohnheim gilt nur für den Hauptwohnsitz, aber nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen.

Die Übertragung eines selbstgenutzten Gebäudes an den Ehepartner ist im Rahmen der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim von der Schenkungsteuer befreit. Das gilt allerdings nur für die Immobilie, in der sich auch der Lebensmittelpunkt der Eheleute befindet, meint der Bundesfinanzhof. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht für die Übertragung von Zweit- oder Ferienwohnungen, zumal die Richter ohnehin verfassungsrechtliche Bedenken gegen die derart weitgehende Steuerbefreiung von Immobilienvermögen unter Eheleuten haben.

 
[mmk]

 
fhfn-fdhf 2026-04-07 wid-85 drtm-bns 2026-04-07
Schadensersatz Friedrichshafen, Familienrecht Fachanwalt nahe Weingarten, Vertragsrecht nahe Ravensburg, Rechtsanwaelte Friedrichshafen, Gewaehrleistung Friedrichshafen, Mieterhoehung Deggenhausertal, Dienstvertrag Deggenhausertal, Bussgeld Lindau, Fachanwalt Familienrecht nahe Weingarten, Kaufrecht nahe Lindau