Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Erbfall

Unabhängig von der Zahl der Erben gibt es den Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten nur einmal pro Erbfall.

Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Erbfallkostenpauschbetrag unabhängig von der Anzahl der Erben nur einmal pro Erbfall gewährt wird. Mit dem Pauschbetrag von 10.300 Euro, der als Nachlassverbindlichkeit vom zu versteuernden Erbe abgezogen wird, werden die Kosten für die Bestattung und Grabpflege sowie für die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses abgegolten.

 
[mmk]

 
fhfn-fdhf 2026-04-07 wid-85 drtm-bns 2026-04-07
Ehe Friedrichshafen, Behandlungsfehler Tettnang, Gewaehrleistung Friedrichshafen, Schadensersatz Ueberlingen, Unterbliebene Aufklaerung Markdorf, Verteidigung Wirtschaftsstrafsachen nahe Wangen im Allgaeu, Pachtrecht Friedrichshafen, Anwaltskanzlei Friedrichshafen, Garantie Tettnang, Mietvertrag Weingarten