Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Erbschein auch ohne Originaltestament

Ein Erbschein kann auch dann ausgestellt werden, wenn anstelle des Originaltestaments eine beglaubigte Kopie desselben vorgelegt wird.

Ein Erbschein als amtliches Zeugnis über die Erbschaftsverhältnisse kann auch durch die Vorlage einer beglaubigten Kopie eines Testaments beantragt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Kammergerichts in Berlin jedenfalls dann, wenn die Kopie den Anforderungen an eine öffentliche Urkunde genügt, also insbesondere ordnungsgemäß beglaubigt worden ist. In diesem Fall kann der Nachweis für die letztwillige Verfügung mit der Kopie, für deren Beglaubigung schließlich das Originaltestament vorgelegen haben muss, auch dann noch geführt werden, wenn das Original nicht mehr auffindbar ist. Ebenso steht dieser Umstand der Wirksamkeit des Erbscheins nicht entgegen.

 
[mmk]

 
fhfn-fdhf 2026-04-07 wid-85 drtm-bns 2026-04-07
Erbrecht nahe Pfullendorf, Kindesunterhalt Ravensburg, Familienrecht Friedrichshafen, Fahrverbot Bad Waldsee, Behandlungsfehler Deggenhausertal, Vermoegen Friedrichshafen, Verteidigung Ermittlungsverfahren nahe Lindau, Vertragsrecht Friedrichshafen, Bussgeld Lindau, Garantie Meersburg