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Föhr Emrich Fachanwälte
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Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.


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Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.


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Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern.


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Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.


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Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.


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Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.


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Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet.


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Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.


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Die Deutsche Rechtsordnung kennt die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.


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Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird.


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