Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Nur Unterhaltspflichtiger kann steuerrechtliche Berücksichtigung beanspruchen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 9.

408 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

Unterhaltsbeiträge anderer Personen führen nicht zu einer anteiligen Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags. Sie sind jedoch als ?andere Einkünfte und Bezüge? der unterhaltenen Person zu berücksichtigen.

Bei einem in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebenden Paar, das nicht miteinander verheiratet ist und bei dem jeder über eigene auskömmliche Mittel zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verfügt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sich die Lebensgefährten einander keine Leistungen zum Lebensunterhalt gewähren, sondern jeder für den eigenen Lebensunterhalt aufkommt.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH VI R 43 17 vom 24.08.2020
[bns]

 
fhfn-fdhf 2026-04-07 wid-83 drtm-bns 2026-04-07
Vermoegen Ueberlingen, Zwangsvollstreckungsrecht Friedrichshafen, Ehevertrag Pfullendorf, Rechtsanwaltskanzlei Friedrichshafen, Mietrecht nahe Pfullendorf, Lizenzvertrag Friedrichshafen, Vertragsrecht Friedrichshafen, Haustuergeschaeft Markdorf, Verkehrsrecht Friedrichshafen, Bussgeld Friedrichshafen