Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Regressklage kann am Wohnort des Unterhaltsberechtigten erhoben werden

Fordert eine Unterhaltsvorschussstelle im Wege des Regresses Beträge zurück die sie als Unterhalt an einen Unterhaltsberechtigten gezahlt hat, dessen Ansprüche gegen den Unterhaltsverpflichteten auf sie übergegangen sind, so kann die Unterhaltsregressstelle die Ansprüche bei Gericht geltend machen.

Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich dabei nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten. Das erleichtert die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, da sich der Sitz der öffentlichen Einrichtung oftmals auch an diesem Ort befindet.

Demnach können nun auch Regressfälle mit Auslandsbezug an dem Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten eingeklagt werden.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C-540 19 vom 17.09.2020
[bns]

 
fhfn-fdhf 2026-04-07 wid-83 drtm-bns 2026-04-07
Rechtsanwaltskanzlei nahe Weingarten, Mietrecht nahe Lindau, Zwangsvollstreckungsrecht Deggenhausertal, Kaufvertrag Friedrichshafen, Kanzlei Friedrichshafen, Dokumentationsfehler Friedrichshafen, Bussgeld Deggenhausertal, Haustuergeschaeft Friedrichshafen, Medizinrecht Friedrichshafen, Anwaltskanzlei nahe Meersburg