Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Kein Hundezucht in Wohngebieten

Auch eine kleine Hundezucht in einem reinen Wohngebiet verstößt gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot und kann deshalb untersagt werden.


Der Kläger begehrte die Aufhebung einer Anweisung der Kreisverwaltung, nach der ihm das Halten von mehr als vier Hunden untersagt worden war. Zuvor hatte er am Rande des Wohngebietes in einem kleinen Rahmen (1 bis 2 Würfe pro Jahr) Yorkshireterrier gezüchtet, ohne das dabei spezielle bauliche Anlagen für die Hundezüchtung vorhanden waren. Nachdem es wegen der Hundegebells wiederholt zu Beschwerden aus der Nachbarschaft gekommen war, hatte der Kreis dem Kläger daraufhin eine Reduzierung seines Zuchtbestandes auf maximal vier Tiere aufgetragen.

Zu Recht, wie die Richter befanden und führten aus, das Hunde auch während der schutzwürdigen Morgen- und Abendstunden bellen würden, weshalb die Anweisung im Einklang mit dem Rücksichtnahmegebot stehen würde.
 
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil VG KO 1 K 944 10 KO vom 06.01.2011
[bns]

 
fhfn-fdhf 2026-04-08 wid-87 drtm-bns 2026-04-08
Lizenzvertrag Deggenhausertal, Fahrverbot Meersburg, Kanzlei nahe Ravensburg, Familienrecht Fachanwalt nahe Pfullendorf, Verkehrsrecht nahe Wangen im Allgaeu, Haustuergeschaeft Friedrichshafen, Medizinrecht nahe Meersburg, Familienrecht nahe Markdorf, Verteidigung Ermittlungsverfahren nahe Meersburg, Zwangsvollstreckungsrecht Deggenhausertal