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Bewohner müssen einsturzgefährdetes Haus verlassen

Bewohnern eines einsturzgefährdeten Hauses kann durch die zuständige Gemeinde das Betreten des Objekts verboten werden.


Wenn man bedenkt, dass man im Fall eines unerwartet angeordneten Betretungsverbotes für die eigenen Räumlichkeiten plötzlich kein Dach mehr über dem Kopf hat, kann man den Wunsch der Antragstellerin in dem zugrunde liegenden Sachverhalt durchaus verstehen. Diese wollte ihre Räumlichkeiten weiter nutzen, scheiterte jedoch am Widerstand des Gerichts.

Dieses bestätigte ein behördliches Betretungsverbot für ein Haus, bei welchem durch einen Gutachter eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Einsturz festgestellt wurde. Das Gericht führte aus, dass im Angesicht der Gefahr für Leib und Leben der Bewohner die Nutzungsuntersagung rechtmäßig erfolgte, zumal auch kurzfristige Sicherungsmaßnahmen wohl erfolglos bleiben würden.
 
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil OVG NI 1 ME 196 12 vom 06.11.2012
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