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Fristlose Kündigung bei unberechtigter Untervermietung berechtigt

Das Amtsgericht München sieht das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter als nicht mehr gegeben an, sofern der Mieter das Mietobjekt unberechtigter Weise untervermietet.

Verschweigt der Mieter zudem auf Nachfrage des Vermieters den Umstand, liege eine besonders tiefgreifende Verletzung des Vertrauensverhältnisses vor. Der von der Vermieterin angestrebten Räumungsklage nach Kenntniserlangung der Tatsachen wurde stattgegeben. Ein gegenteiliger Beweis für eine nicht erfolgte Untervermietung konnte vom Mieter nicht dargelegt werden. Insbesondere mehrere Aussagen von Zeugen bekräftigten die Entscheidung des AG München.
 
Amtsgericht München, Urteil AG Muenchen AZ 423 C 29146 12 vom 30.09.2013
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