Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Wohnungseigentümer kann sich bei eigenmächtigen baulichen Maßnahmen nicht einfach freikaufen

Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert.

Ein Nachteil ist dabei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung. Sie muss konkret und objektiv sein, wobei entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann.

Eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnungseigentümer zu der Erteilung der Zustimmung zu bewegen.

Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZR 25 13 vom 07.02.2014
Normen: BGB § 1004; WEG § 10 Abs. 6 S. 3
[bns]

 
fhfn-fdhf 2026-04-07 wid-87 drtm-bns 2026-04-07
Rechtsanwaltskanzlei nahe Pfullendorf, Behandlungsfehler Ueberlingen, Vertragsrecht nahe Ravensburg, Ehevertrag Friedrichshafen, Kaufvertrag Deggenhausertal, Mietvertrag Friedrichshafen, Opferentschaedigung Friedrichshafen, Lizenzvertrag Ravensburg, Zwangsvollstreckungsrecht nahe Ueberlingen, Verteidigung Ermittlungsverfahren nahe Ravensburg