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Vergrößerung einer Wohnung ist keine Modernisierungsmaßnahme

Mieter müssen nicht alle Baumaßnahmen dulden.

Führt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, müssen die Mieter dies grundsätzlich hinnehmen. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass die Vergrößerung einer bereits bestehenden Wohnung keine Modernisierungsmaßnahme nach § 555 b Nr. 4 und 7 BGB darstellt. Derartige Baumaßnahmen müssen Mieter also nicht dulden.
 
LG Berlin, Urteil LG Berlin 64 S 37 18 vom 20.12.2018
Normen: § 555 b Nr. 4 und 7 BGB
[bns]

 
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