Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Mieterhöhung ohne Vorlage des Mietspiegels

Vermieter müssen zur Wirksamkeit einer Mieterhöhung nicht den örtlichen Mietspiegel mit vorlegen, wenn dieser allgemein zugänglich ist.

Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung, dann ist dieses Verlangen zumindest auch dann ohne Vorlage des Mietspiegels wirksam, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Gleiches gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für den Fall, dass der Mietspiegel in den Räumen des Kundencenters des Vermieters für den Mieter einsehbar ist. Dass der Vermieter seiner Mitteilung eine Kopie des Mietspiegels beifügt, ist in diesen Fällen also für die Wirksamkeit der Mieterhöhung nicht erforderlich.

 
[mmk]

 
fhfn-fdhf 2026-04-08 wid-87 drtm-bns 2026-04-08
Erbrecht nahe Tettnang, Mietvertrag Pfullendorf, Familienrecht Fachanwalt nahe Meersburg, Garantie Tettnang, Fachanwalt Familienrecht nahe Meersburg, Ehevertrag Markdorf, Pachtrecht nahe Ueberlingen, Verteidigung Ermittlungsverfahren nahe Pfullendorf, Lizenzvertrag Wangen im Allgaeu, Dienstvertrag Friedrichshafen