Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten oder dem Hausgeld enthalten sind, können mit einem Nachweis vom Verwalter oder Vermieter steuermindernd berücksichtigt werden.

Als Mieter oder Wohnungseigentümer bestreiten Sie mit den Nebenkosten oder dem Hausgeld auch Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Diese Aufwendungen können Sie ab 2006 steuermindernd geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie entweder eine detaillierte Jahresabrechnung, aus der die entsprechenden Aufwendungen zu entnehmen sind, oder eine Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters vorlegen. Dann steht einer Steuerermäßigung um 20 % nichts entgegen. Haben Sie noch keinen solchen Nachweis, so sollten Sie Ihren Vermieter oder Verwalter darauf ansprechen.

 
[mmk]

 
fhfn-fdhf 2026-04-08 wid-87 drtm-bns 2026-04-08
Vertragsrecht nahe Ravensburg, Medizinrecht nahe Tettnang, Pachtrecht nahe Ueberlingen, Behandlungsfehler Tettnang, Verteidigung Ermittlungsverfahren nahe Weingarten, Dokumentationsfehler Pfullendorf, Verteidigung Strafverfahren nahe Markdorf, Rechtsanwaelte nahe Weingarten, Lizenzvertrag Lindau, Mieterhoehung Friedrichshafen