Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Zurückbehaltungsrecht erlischt mit Verkauf

Ein Mieter muss die zurückgehaltene Miete auch dann an den Alteigentümer zahlen, wenn der zum Rückhalt berechtigende Mangel nach dem Verkauf der Immobilie weiter besteht.

Das Zurückbehaltungsrecht an der Miete erlischt, sobald der Vermieter die Wohnung an einen Dritten verkauft hat. Der Mieter muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs selbst dann die zurückgehaltene Miete an den Alteigentümer und ehemaligen Vermieter zahlen, wenn der dem Rückhalt zugrunde liegende Mangel fortbesteht. Die Bundesrichter gehen in diesem Fall von einem Erlöschen des Zurückbehaltungsrechts aus, das dem Mieter zusteht, wenn er wegen des Mangels die Miete nicht gemindert hat. Gegenüber dem neuen Eigentümer und Vermieter entsteht dafür bis zur Beseitigung des Mangels ein neues Zurückbehaltungsrecht. Angesichts dieser Rechtsprechung kann die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts für den Mieter zumindest dann nachteilig sein, wenn die Veräußerung der Wohnung relativ zeitnah bevorsteht.

 
[mmk]

 
fhfn-fdhf 2026-04-08 wid-87 drtm-bns 2026-04-08
Ehegattenunterhalt Lindau, Ehevertrag Deggenhausertal, Kaufvertrag Pfullendorf, Haustuergeschaeft Friedrichshafen, Verteidigung Verkehrsstrafsachen nahe Pfullendorf, Anwaltskanzlei Friedrichshafen, Medizinrecht Friedrichshafen, Unterbliebene Aufklaerung Markdorf, Verteidigung Strafverfahren Friedrichshafen, Leasingvertrag Ueberlingen