Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Dauerhafte Anpflanzungen des Mieters gehören dem Vermieter

Pflanzt ein Mieter auf einem gemieteten Grundstück Bäume und Sträucher nicht nur zu vorübergehenden Zwecken an, verliert er sein Eigentum an den Pflanzen.

Ein Mieter, der während der Mietzeit auf dem Grundstück Anpflanzungen vornimmt, verliert in der Regel sein Eigentum an den eingebrachten Pflanzen. Anders verhält es sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nur dann, wenn die Anpflanzungen lediglich zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt sind.

Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Grundstückseigentümer auch Eigentümer der Pflanzen und darf diese gegebenenfalls auch nach eigenem Ermessen zurückschneiden. Sieht der Mietvertrag darüber hinaus vor, dass Einrichtungen und Anlagen vom Mieter beim Auszug kostenlos zurückgelassen werden, muss der Vermieter noch nicht einmal für die nun ihm gehörenden Pflanzen bezahlen.

 
[mmk]

 
fhfn-fdhf 2026-04-08 wid-87 drtm-bns 2026-04-08
Pachtrecht nahe Meersburg, Familienrecht nahe Wangen im Allgaeu, Pachtvertrag Friedrichshafen, Lizenzvertrag Wangen im Allgaeu, Leasingvertrag Ueberlingen, Rechtsanwaltskanzlei nahe Weingarten, Kaufvertrag Friedrichshafen, Dienstvertrag Bad Waldsee, Medizinrecht nahe Ravensburg, Zwangsvollstreckungsrecht nahe Lindau