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Ersatzwohnung bei Eigenbedarfskündigung

Kündigt ein Vermieter einem Mieter aufgrund von Eigenbedarf, muss er diesem nur dann eine Ersatzwohnung anbieten, soweit eine solche verfügbar ist und in räumlicher Nähe liegt.

Der Vermieter kann einen Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen. Hat er aber eine weitere Wohnung, dann muss er die dem Mieter als Ersatzwohnung anbieten. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese Wohnung im selben Haus oder derselben Wohnanlage liegt. Zudem, so der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung, müsse die Ersatzwohnung bereits leer stehen oder zumindest bis zum Ende der Kündigungsfrist frei werden. Ist das nicht der Fall, muss der Vermieter natürlich keine Ersatzwohnung anbieten, also auch keine fremde Wohnung, die ebenfalls leer steht.

 
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fhfn-fdhf 2026-04-08 wid-87 drtm-bns 2026-04-08
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