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Föhr Emrich Fachanwälte
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Der Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten ist bei einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 % ebenfalls zur Mietminderung berechtigt.


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Stellt sich die Renovierungspflicht des Mieters nachträglich als unwirksam heraus, kann er die Renovierungskosten vom Vermieter ersetzt verlangen.


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Für die Vortäuschung von Eigenbedarf muss der Vermieter dem Mieter Schadensersatz zahlen, auch wenn die Kündigung schon wegen der Täuschung unwirksam ist.


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Vermieter dürfen dem nicht zahlungswilligen Mieter von Gewerberäumen nach Auslaufen des Mietvertrags Wasser und Heizung abdrehen.


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Vermieter müssen zur Wirksamkeit einer Mieterhöhung nicht den örtlichen Mietspiegel mit vorlegen, wenn dieser allgemein zugänglich ist.


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Immer mehr Bundesländer verlangen die Montage von Rauchmeldern in Neubauten und die Nachrüstung in Altbauten.


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Vermieter können nur bei nötigen Modernisierungen eine Mieterhöhung durchsetzen.


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Ragt das Gebäude auf einem verkauften Grundstück auf das Nachbargrundstück über, liegt ein Rechtsmangel vor.


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Mieter können zumindest bei Neubauwohnungen eine Mietminderung durchsetzen, wenn sich die Wohnung im Sommer unerträglich aufheizt.


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Ebenso wie bei Wohnraummietverträgen sind starre Renovierungsklauseln auch in Mietverträgen über gewerblich genutzte Räume unzulässig.


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